Mitgliedsantrag

für die Initiative der Berliner Kinderkliniken.

    Antrag auf

    ordentliches Mitglied:
    Ordentliche Mitglieder der Initiative der Berliner Kinderkliniken können alle Ärzt:innen aus der Kinder- und Jugendmedizin und Kinderchirurgie werden.
    Alle ordentlichen Mitglieder verrichten einen Jahresbeitrag von gegenwärtig 20 € pro Kalenderjahr.
    Jedes ordentliche Mitglieder kann sich auf der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung in den Vorstand wählen lassen.

    ehrenamtliches Mitglied:
    Jede:r kann ehrenamtliches Mitglied der Initiative der Berliner Kinderkliniken werden. Als ehrenamtliches Mitglied kann freiwillig ein Mitgliedsbeitrag geleistet werden. Alle ehrenamtlichen Mitglieder können den jährlichen Mitgliederversammlungen beiwohnen und im Falle einer Gründung eines Beirats auch Teil des Beirats werden.


    Berufliche Situation

    Name*

    Geburtsdatum*

    Kontakt*

    Adresse*

    Klinik*

    Tätigkeit in der

    Aktiv im Beruf seit

    Position in der Klinik

    Tätigkeit als

    Welche Art von Unterstützung kann die Initiative erwarten?

    Bei welchen Fragestellungen dürfen wir aktiv nach Hilfe bitten?

    Mitgliedsbeitrag: 20 € / Kalenderjahr

    (obligatorisch für ordentliche Mitglieder, fakultativ für ehrenamtliche Mitglieder)
    Der Mitgliedsbeitrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Antragsbestätigung fällig.

    Eine Spendenquittung kann im Moment noch nicht ausgestellt werden. Die Beiträge und Spenden können daher vorerst nicht steuerlich geltend gemacht werden.


    Die Speicherung der Daten erfolgt vertraulich und gemäß den Vorschriften des DSGVO.
    Alle ordentlichen Mitglieder können auf Nachfrage Zugriff auf die Namen der Mitglieder der Initiative erhalten.


    Zustimmung für

    Zustimmung für Verwendung von Daten

    Zustimmung für Veröffentlichung der Daten

    Die Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Bereits veröffentlichte Daten (bei vorheriger Zustimmung) werden nachträglich nicht mehr entfernt.


    Zustimmung zur Satzung

    Satzung in der Version 1.1 vom 14.04.2022